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Kosten

Sind Sie Schuldner und auf diese Website gelangt, so werden ihre finanziellen Ressourcen ohnedies knapp sein und es wird Ihnen hauptsächlich darauf ankommen, mit möglichst wenig finanziellem Aufwand ein Maximum an fachlicher Beratung zu bekommen.

In diesem Fall sind Sie bei der Schuldnerberatung Bayernweit richtig. Zunächst weisen wir Sie in den Fällen, in denen Sie als Verbraucher staatliche Hilfe bekommen, darauf hin und sorgen dafür, dass der Staat unser Honorar übernimmt. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie nicht selbständig tätig sind und auch niemals zuvor waren. Sie können sich beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen sog. „Berechtigungsschein“ holen, den Antrag können Sie hier kostenlos herunterladen Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie das Formular auszufüllen haben und wie Sie den Antrag genau zu stellen haben. Bei Vorlage dieses Scheines ist unsere gesamte Tätigkeit für Sie vollkommen umsonst. Es entstehen dann keinerlei Kosten.

In allen anderen Fällen haben Sie die Möglichkeit, unsere Vergütung in Raten zu bezahlen!

Nicht jeder grundsätzlich Bedürftige bekommt jedoch diese Hilfe. Zum einen kann es sein, dass das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes solche Berechtigungsscheine nicht ausstellt und stattdessen an caritative Einrichtungen verweisen. Oder Sie sind oder waren selbständig tätig. (Ehemalige) Unternehmer bekommen leider diese staatlichen Hilfeleistungen nicht und haben die Kosten für die Schuldnerberatung selbst zu tragen. Auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt niemals die Kosten der Schuldner- bzw. Insolvenzberatung.

Sollten Sie keine staatliche Unterstützung erhalten, so ist unsere kompetente Hilfe durchaus nicht unerschwinglich. Wir vereinbaren generell Festpreise und sagen Ihnen schon im Erstgespräch, welche Kosten auf Sie zukommen. Vor unliebsamen Überraschungen, wie Sie bei Anwälten oftmals vorkommen, sind Sie also geschützt. Zudem können Sie unsere Vergütung in vorher festgelegten Raten bezahlen, die individuell auf Ihre finanzielle Situation angepasst werden. Die Entschuldung mit unserer begleitenden Hilfe ist daher für jedermann erschwinglich und muss nicht überteuert bezahlt werden.

Greifen Sie zum Hörer oder senden Sie uns eine E-Mail, wir werden Ihnen auch in diesem Punkt umgehend alle Ihre Anfragen umgehend beantworten.

Über unsere Rufnummern ErstkontaktRufnummern oder über unser Kontaktformular sind wir jederzeit für Sie erreichbar.