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Schuldnerberatung Bayernweit in Bayreuth

Insolvenzberatung und Schuldnerberatung für Bayreuth und die angrenzen-
den Regionen

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind oft die Gründe psychischer und physischer Beschwerden


Wenn Sie bei Ihrer Internetrecherche diese Webseite gefunden haben, ist davon auszugehen, dass Sie sich in einer Notsituation befinden. Die Begriffe „Gerichtsvollzieher“, „Kontopfändung“,  „Kreditkündigung“ dürften für Sie keine Fremdwörter sein. Der Postkasten wird täglich einige gelbe Briefe enthalten, die Sie nur mit Angst bzw. möglicherweise schon gar nicht mehr öffnen. Die Furcht um Ihre zukünftige Existenz und die Angst vor der Zukunft sind Nährboden für körperliche und seelische Beschwerden, die nicht selten chronisch und somit zu einer ernsthaften Erkrankung werden.

Einer solchen Situation wieder zu entfliehen, erfordert ein großes Maß an Entschlossenheit und Disziplin. Zunächst einmal müssen Sie sich bewusst werden, dass Sie mit Ihren Problemen nicht allein sind. Abertausenden Ihrer Mitmenschen geht es genauso. Bei sämtlichen Erkrankungen gibt es Therapien und Selbsthilfegruppen. Ist jemand allerdings verschuldet und zahlungsunfähig, zieht er sich lieber ins eigene Schneckenhaus zurück und vertraut darauf, dass sich die Probleme eines schönen Tages von selbst lösen.

Dem ist aber nicht so! Ohne die Hilfe einer erfahrenen Insolvenzberatung bzw. Schuldnerberatung schaffen Sie niemals den Ausstieg aus dem Schuldenkarussell. Sie brauchen in dieser schwierigen Lage professionelle Hilfe, die Sie psychisch unterstützt und die Ihnen bei der Lösung festgefahrener Situationen partnerschaftlich zur Seite steht. 



Zögern Sie also nicht und nehmen Sie umgehend Kontakt auf unter der Rufnummer

Rufnummern Erstkontakt0921/ 16 49 75 87

zu unserer Schuldnerberatung in Bayreuth.

Schuldnerberatung Bayernweit - wer wir sind

Wir sind eine bayernweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, ein Zusammenschluss aus Rechtsanwälten und Beratern, die seit den Anfängen der neuen Insolvenzordnung Insolvenzberatung und Schuldnerberatung anbieten.

Der Begründer und die Kanzlei leitende Rechtsanwalt und Fachanwalt Timo Dirk Plessow ist seit über 15 Jahren ausschließlich im Insolvenzrecht tätig und wird an elf bayerischen Insolvenzgerichten regelmäßig zum Insolvenzverwalter und Gutachter bestellt, unter anderem auch am Amtsgericht Bayreuth. Die hierbei gesammelte Erfahrung gibt er entsprechend praxisorientiert gerne an seine Mandanten in einem individuellen Beratungsgespräch weiter. Weitere Informationen über uns und unsere Leistungen erfahren Sie unter www.plessow-rechtsanwaelte.de sowie www.immobilienanwalt-bayern.de.

Auch in Bayreuth sind wir ausschließlich auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und der Insolvenzberatung tätig. Unser Ziel ist es, überschuldeten Personen, Firmen und Gesellschaften kompetente Hilfe zu leisten, diese richtungsweisend zu beraten und durch Spezialisierung auf das Insolvenzrecht besondere Leistungen in diesem Rechtsgebiet zu erbringen. Wir sind Ihre erfahrenen Partner bei allen Fragestellungen, wenn es um die Entschuldung von Privatpersonen, Firmen oder Gesellschaften geht.

Unsere Büroräume finden sich unmittelbar an der Autobahnausfahrt Bayreuth Nord, in der Nürnberger Straße 104. Ausreichende Parkmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden.


Als spezialisierte Berater helfen wir Ihnen sofort

Unmittelbar nach Ihrer Kontaktaufnahme werden wir einen Termin mit Ihnen für ein persönliches Erstgespräch vereinbaren, entweder in einem unserer Büros oder aber bei Ihnen zu Hause. Im Gegensatz zu vielen Beratungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet, die Beratungen online oder via SKYPE anbieten, legen wir auf ein persönliches Gespräch mit den Anfragenden besonderen Wert. Denn nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass aufgeworfene Fragen ohne Zeitdruck unter vier Augen zwischen Schuldner und Schuldnerberater geklärt werden können. Ebenso widerstrebt es unserem Geschäftssinn, Bedürftige mit langen Wartezeiten zu konfrontieren, wie es bei den staatlichen Stellen oft der Fall ist.

Unsere Kosten sind stets fair und transparent. Sie bezahlen nur einen Preis, der Ihnen zuvor genannt wird. Ratenzahlungen sind selbstverständlich möglich.


Es gibt verschiedene Wege aus dem Schuldenkarussell, die wir Ihnen gerne näher erklären.


1. Außergerichtlicher Vergleich

Durch einen außergerichtlichen Vergleich kann recht schnell eine komplette Entschuldung erfolgen. Voraussetzung hierbei ist, dass alle beteiligten Gläubiger in die Verhandlungen miteinbezogen werden. Unabdingbar notwendig ist weiterhin, dass den Gläubigern eine Geldsumme angeboten wird, die über dem liegt, was die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren bekommen würden. Besteht keine Bereitschaft seitens des Schuldners, freiwillig einen bestimmten Geldbetrag den Gläubigern zur Verfügung zu stellen, braucht dieser Weg nicht weiter beschritten zu werden.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren oder Privatinsolvenzverfahren ist eine misslungene außergerichtliche Schuldenbereinigung Voraussetzung, um überhaupt einen Insolvenzantrag stellen zu können. Eine spezialisierte und zertifizierte Schuldnerberatung (Insolvenzberatung) ist hier unabdingbar, denn nur diese darf schließlich das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches unterzeichnen. Hier lesen Sie Weiteres zur außergerichtlichen Sanierung.


2. Insolvenzverfahren

Der Gesetzgeber schuf im Jahre 1999 das Insolvenzverfahren mit sich anschließender Restschuldbefreiung, um es natürlichen Personen zu ermöglichen, sich von den bestehenden Schulden auf legale Weise zu entledigen. Am Ende des Insolvenzfahrens sind die vorhandenen Verbindlichkeiten erloschen und für die Gläubiger gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen den säumigen Schuldner vorzugehen.  Gerichtsvollzieher und sonstige Vollzugsbeamte dürfen bereits ab der Verfahrenseröffnung nicht mehr vollstrecken, es besteht ein Vollstreckungsverbot gemäß § 89 InsO.

Allerdings gibt es die Entschuldung nicht zum Nulltarif, vielmehr hat der Schuldner gewisse Pflichten und Regeln einzuhalten, um die Schuldenfreiheit zu erlangen.

Entscheiden Sie sich für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, so lesen Sie hier, warum Sie unsere Hilfe im laufenden Verfahren unbedingt in Anspruch nehmen sollten.

3. Vergleich im laufenden Insolvenzverfahren

Auch ein laufendes Regelinsolvenzverfahren oder Privatinsolvenzverfahren kann vorzeitig beendet werden, wenn mit den Gläubigern ein Vergleich geschlossen werden kann und die Beteiligten nach Zahlung einer gewissen Quote der vorzeitigen Beendigung des Verfahrens zustimmen. Es muss hierbei allerdings ein Angebot unterbreitet werden, das die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote übersteigt. Die Insolvenzberatung und Schuldnerberatung vieler Organisationen informiert nicht über diese wichtige Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit seine Schulden zu verlieren. Für laufende Unternehmen bietet sich diese Möglichkeit ebenso an. Weitere Informationen erhalten Sie hier

4. Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist im Grunde nichts anderes wie ein Gesamtvergleich mit allen Gläubigern, in dem eine abweichende Regelung über die Verwertung des schuldnerischen Vermögens getroffen wird. Meistens wird den Gläubigern eine Sonderzahlung gegen umgehenden Schulderlass angeboten. Im Insolvenzplanverfahren können jedoch den Plan ablehnende Gläubiger überstimmt werden, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.

Mit der Erstellung eines Insolvenzplans sollte man in jedem Fall einen Fachmann beauftragen, da dieser zunächst durch das Gericht auf bestimmte Formalien überprüft wird. Die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr hoch, vor allem in Verfahren, in denen unter normalen Umständen keine Masse zu erwarten ist. Lesen Sie hier weiter.

5. Immobilie in der Zwangsversteigerung und im laufenden Insolvenzverfahren

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und können die laufenden Kreditraten nicht mehr bedienen, so heißt dies nicht, dass Ihr „Trautes Heim“ bald Vergangenheit ist. Es gibt auch hier verschiedene Möglichkeiten, zumindest die Immobilie zu behalten und mit den beteiligten Gläubigerbanken eine Regelung zu finden. Im laufenden Insolvenzverfahren kann ein Vergleich mit dem Insolvenzverwalter geschlossen werden, dass er  gegen Zahlung einer gewissen Summe die Verwertung der Immobilie nicht in die Wege leitet. Steht in Ihrem Eigentum eine Immobilie und tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, so sollte in jedem Fall von der Schuldnerberatung  zuerst ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt werden. Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.

Wegen der großen Nachfrage zu diesem Thema wurde unsere neue Webseite www.immobilienanwalt-bayern.de geschaffen.
 

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Ihre Vorteile bei uns!

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Insolvenzberatung.

  • RA Timo Plessow wird selbst zum Insolvenzverwalter
  • ernannt bei verschiedenen Gerichten, und weiß,
  • wie ein Insolvenzverwalter "denkt".

  • Anlaufstelle auch bei Fragen zu hochkomplexen
  • Fallkonstellationen.

  • überschaubare und keine versteckten Kosten: Wir
  • weisen Sie bereits bei Ihrer ersten Anfrage auf die
  • Möglichkeit hin, wie Sie eine kostenlose
  • Schuldnerberatung bekommen können.

  • Nehmen Sie unsere Erstberatung in Anspruch und
  • bekommen Sie als Verbraucher Beratungshilfe, so ist
  • die Erstberatung für Sie kostenfrei.

  

Wir bieten Ihnen sowohl die klassische Schuldnerberatung als auch die Insolvenzberatung an

Zweck der Schuldnerberatung ist es, überschuldete Personen und Haushalte dabei zu unterstützten und Hilfestellungen zu geben, wie diese mit den vorhandenen finanziellen Mitteln im Alltag auskommen können. Angefangen von der Kündigung des vollkommen unnötigen Zeitschriftenabonnements oder des überteuerten Fitnessvertrages sind auch die Umstellung der gewohnten Lebensweise und des Konsumverhaltens Gegenstand der Beratung.  In nicht seltenen Fällen sind die Betroffenen nach einer umfassenden Beratung einer professionellen Schuldnerberatungsstelle „geläutert“ und finden den Absprung aus dem Schuldenkarussell. Dies natürlich nur dann, wenn die Überschuldung noch nicht zu sehr vorangeschritten ist. Schuldnerberatung besteht deswegen auch zu einem nicht unerheblichen Teil aus präventiven Maßnahmen.

Bei der Insolvenzberatung steht hingegen fest, dass der/die Betroffene in jedem Fall ein Insolvenzverfahren einleiten oder zumindest ein Sanierungsverfahren durchlaufen muss. Die Frage ist hier nur noch, welche der verschiedenen Sanierungsinstrumente konkret in Betracht kommt. Soll ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, so sind mit den Betroffenen ebenso im Vorfeld einige wichtige Punkte zu besprechen, die es im Verfahren unbedingt einzuhalten gilt.