Der erste glückliche Zufall: Sie sind in dieser Situation auf unsere Seite, der Schuldnerberatung in München, gestoßen. Sie können sich sicher sein, wir kümmern uns um Ihre Belange und sorgen dafür, dass Sie bald wieder ruhig schlafen können und den langen, tristen schwarzen Tunnel verlassen können. Rechtsanwalt Timo Plessow, selbst Insolvenzverwalter an elf bayerischen Insolvenzgerichten, verfügt über jahrelange Praxiserfahrung in der Abwicklung von Insolvenzverfahren, die er gerne an Anfragende weitergibt. In der Zweigstelle in München erhalten Sie kompetente Insolvenzberatung in einem individuell auf Sie zugeschnittenen Beratungsgespräch vor Ort.
Der zweite Aspekt, den viele nicht wissen: Sie schämen sich für Ihre Situation. Dies ist ehrenhaft, Sie müssen dies aber nicht tun. Fast jeder vierte Haushalt leidet nach einer aktuellen Studie unter Geldmangel oder ist bereits überschuldet. Den einzelnen Personen sieht man dies von außen nicht an, heutzutage wird alles finanziert und man bekommt überall Geld. Es ist nur sehr schwer, dieser Versuchung zu widerstehen.
Ihre vielen Verbindlichkeiten sind dabei meistens gar nicht selbst verschuldet. Möglicherweise waren Sie erfolgreicher Unternehmer und dürfen nach einem neuen Gesetz keine Produkte mehr herstellen. Das beste Beispiel sind derzeit die Automobilkonzerne. Wer nicht rechtzeitig den Sprung in die Elektromobilität schafft, hat verloren. Dies kann ein Unternehmen in die Insolvenz treiben, allein durch eine willkürliche politische Entscheidung. Oder Sie gehen weite zurück in die 70er und 80er Jahre, als sich das Konzept der Supermarktketten, geführt von Lidl und Aldi, etablierte und für eine Vielzahl von kleinen, familienbetriebenen Tante Emma Läden das letzte Stündchen geschlagen hatte. Eine Entwicklung der Zeit, bei der verloren hat, wer nicht mitzieht.
Auch als Privatperson kann sich die Situation schnell ändern. Anfangs glücklich verheiratet, ist man schnell vom Siebten Himmel wieder zurück auf dem Boden der Tatsachen, spätestens dann, wenn man merkt, dass man sich beim Hausbau oder auch anderweitig überschuldet hat. Wenn der Ehepartner aus irgendwelchen Gründen dann das Weite sucht und eine Trennung bevorsteht, sind die gemeinsam aufgenommenen Kredite oft nicht mehr für einen Partner bezahlbar. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis Zahlungsunfähigkeit eintritt. Jetzt ist es spätestens an der Zeit, dass Sie uns in München aufsuchen, um Ihre persönliche Situation zu erörtern und schnelle Hilfe zu bekommen.
München ist einer der reichsten Städte Deutschlands. Dennoch ist auch hier die Insolvenz bereits salonfähig. Sie ahnen nicht, dass Ihr Nachbar mit dem nagelneuen BMW SUV im Grunde schon zahlungsunfähig ist und die Leasingrate nur noch über sein überzogenes Bankkonto finanzieren kann. Sie wissen nicht, dass all diese dicken Fahrzeuge letztendlich fremdfinanziert sind und eine heile Welt vorgaukeln. Alles kann man heutzutage leasen oder finanzieren, vom iPhone bis zum Quad. Wer nach außen den großen Reichtum vorgaukelt, ist in der Realität oft nur eines: Reich an Schulden.
Alle finanziellen Notlagen habe eine Gemeinsamkeit: In jeder Krise steckt eine Chance! Nehmen Sie sich dieses Sprichwort zu Herzen! Zögern Sie nicht, zum Hörer zu greifen und sich bei der Schuldnerberatung Bayernweit in München Rat zu holen. Es gibt immer einen Ausweg, je früher man die Krise erkennt, desto schneller gelingt es auch, diese zu überwinden. Sie sollten also spätesten jetzt zum Telefon greifen und über unsere Rufnummer
089/ 21 54 70 57
den Kontakt zur Schuldnerberatung München suchen.
Im Jahre 2004 gründete Rechtsanwalt Timo Plessow die auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei Plessow Rechtsanwälte (www.plessow-rechtsanwaelte.de). Er legte schon vom ersten Tag seiner Tätigkeit an Wert auf die Konzentration auf ein einziges Rechtsgebiet, um darin besondere Leistungen erbringen zu können. Nachdem er zunächst in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig war, wird er seit einigen Jahren an insgesamt zehn bayerischen Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter ernannt. Die hierbei erworbene Praxiserfahrung gibt er gerne in einer individuellen Beratung an seine Mandanten weiter.
Wegen der großen Nachfrage wurden während der Jahre weitere spezialisierte Anwälte und qualifizierte Berater engagiert und in unser Team aufgenommen. Die Internetpräsenz www.schuldnerberatung-bayernweit.de und die speziell auf die Rettung von gefährdeten Immobilien ins Leben gerufene Webseite www.immobilienanwalt-bayern.de geben einen Überblick über unser breit gefächertes Leistungsspektrum. Wir sind mittlerweile in ganz Bayern als gefragte Schuldner- und Insolvenzberater gefragt.
Alle unsere Berater bilden sich regelmäßig fort, so dass sie stets über die neuesten Entscheidungen und Gesetze in der Insolvenzordnung informiert sind. Unsere Absicht ist die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet mit dem Ziel, dabei besondere und überdurchschnittliche Leistungen anbieten zu können. Bei allen Sachverhalten, die zahlungsunfähige und überschuldete Personen betreffen, haben Sie mit uns einen erfahrenen, jederzeit erreichbaren Partner an Ihrer Seite.
Durch einen außergerichtlichen Vergleich kann sowohl Überschuldung als auch Zahlungsunfähigkeit beseitigt und die sofortige Schuldbefreiung angestrebt werden. Im Privatinsolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein solcher sogenannter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan sogar zwingend erforderlich, um überhaupt ein Insolvenzverfahren einleiten zu können, § 305 InsO. Im Regelinsolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenz) oder Nachlassinsolvenz kann dieser überobligatorisch durchgeführt werden. Im Privatinsolvenzverfahren gibt es darüber hinaus noch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, bei welchem unter gewissen Voraussetzungen auch ablehnende Gläubiger überstimmt werden können.
Stellt man es geschickt an und erstellt einen Gesamtvergleich, der sich an den Regelungen der Insolvenzordnung orientiert, kann man auch auf diese Weise relativ schnell, oft schon innerhalb von rund sechs Monaten schuldenfrei werden. Dies setzt aber voraus, dass man alle Gläubiger kennt und nicht noch vergessene Kreditoren hat, die einen späteren Vergleich mit zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen torpedieren und mithin die gesamten Vergleichsverhandlungen zum Scheitern bringen können. Weiterhin sollte man einen solchen Versuch nicht in Eigenregie unternehmen, wenn man keine fundierten juristischen und insolvenzrechtlichen Kenntnisse hat.
Lesen Sie hier weitere Einzelheiten zu dieser Alternative.
Mit der seit 2001 geltenden Insolvenzordnung (InsO) ist es natürlichen Personen möglich, sich innerhalb einer Zeit von sechs, fünf oder sogar drei Jahren zu entschulden. Das Insolvenzverfahren ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Verfahren, nach dessen Durchlaufen die sogenannte Wohlverhaltensperiode beginnt. Erst wenn die insolvenzspezifischen Pflichten im Insolvenzverfahren und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode eingehalten werden, ist die Erteilung der Restschuldbefreiung möglich. Hier lesen Sie, warum die Hilfe einer erfahrenen Schuldnerberatung so wichtig ist.
Auch ein eröffnetes und laufendes Insolvenzverfahren kann durch einen Vergleich mit den beteiligten Gläubigern relativ zügig – meist innerhalb von sechs bis zwölf Monaten - beendet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Quote angeboten wird, die über derjenigen liegt, die in einem durchgeführten Insolvenzverfahren zur Auszahlung käme. Hier sollte ebenso unbedingt die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch genommen werden. Kommt eine Einigung mit allen zustande, kann das Insolvenzverfahren am Schluss mit Zustimmung aller Gläubiger eingestellt und die Restschuldbefreiung sofort erteilt werden, § 213 InsO.
Ein Insolvenzplan ist im Grunde ebenso ein Vergleich mit allen Gläubigern im laufenden Insolvenzverfahren. Der Unterschied zur 3. Alternative liegt darin, dass diese dritte Variante nur in Frage kommt, wenn alle beteiligten Gläubiger einem Vorschlag zustimmen. Schießt auch nur einer quer und verweigert seine Zustimmung, so kann im Insolvenzplanverfahren eine ablehnende Minderheit durch das Zustimmungsverfahren ersetzt werden, § 217 ff. InsO. Bei der 1. Alternative (außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) ist eine Ersetzung der Zustimmung eines Gläubigers zwar auch möglich, jedoch lediglich unter erschwerten Bedingungen. Bildet man geschickte Gläubigergruppen, kann nahezu jeder gut vorbereitete und kalkulierte Insolvenzplan in Kraft gesetzt werden. Ein weiterer Vorteil bei diesem Verfahren liegt auch darin, dass auch vergessene Gläubiger mit Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn diese nicht mutwillig oder grob fahrlässig vergessen wurden.
Lesen Sie hier, wie man ein solches Verfahren vorzubereiten und durchzuführen hat.
Das mittlerweile überall bekannte Pfändungsschutz Konto (landläufig nur P-Konto) dürfte jedem, der schon mit Schulden zu tun hatte, bekannt sein. Vor dessen Schaffung im Jahr 2012 war es jedem Gläubiger möglich, auch Schuldnern, die weit unter dem Existenzminimum lebten, durch Kontopfändungen die Lebensgrundlage zu entziehen. Pfändungsschutz gab es nur auf Antrag und nur wenigen Bedürftigen gelang es, selbst oder mit einem Rechtsanwalt für Schuldnerberatung einen solchen Antrag zu stellen. Seit der Einführung des neuen § 850 k ZPO kann jedermann ein P-Konto bei seiner Bank führen. Um in den Genuss eines höheren Freibetrages zu kommen, ist es allerdings erforderlich, sich eine P-Konto Bescheinigung ausstellen zu lassen, was nur bei einer dafür zugelassenen Stelle möglich ist (Arbeitgeber, Kindergeldstelle, Anwalt für Insolvenzrecht).
Hier lesen Sie alles über das P-Konto und die P-Konto Bescheinigung.
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und müssen zwingend ein Insolvenzverfahren durchführen, so lassen sich durchaus Wege aufzeigen, ihr trautes Heim zu retten. Hier erfahren Sie Weiteres. Wegen der großen Nachfrage finden Sie auf der eigens geschaffenen Seite www.immobilienanwalt-bayern.de tiefergehende Informationen zu diesem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Auf unserer Seite www.plessow-rechtsanwaelte.de finden Sie weitere Leistungen, die wir neben der Schuldnerberatung und der Insolvenzberatung anbieten. Unser Angebot umfasst sämtliche Rechtdienstleistungen, die in irgendwelchem Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht stehen.
Unsere Kosten sind fair und transparent. Wir sagen Ihnen nach einer kurzen Sachstandsanalyse, welche genauen Kosten auf Sie zukommen, die auch in mehreren Teilzahlungen beglichen werden können. Unliebsame Überraschungen durch unvorhergesehene Rechnungen gibt es bei uns nicht. Gibt es eine Möglichkeit für eine kostenlose Beratung, weisen wir Sie von uns aus darauf hin. Hier lesen Sie Genaueres zu unserer Kostenstruktur.
Termine finden umgehend in unserem Büro in der Landeshauptstadt München statt. Wenn Sie dies möchten, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.
Dank der Schuldnerberatung Bayernweit aus München können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Leben wieder in geordnete Bahnen bringen werden. Wir verfügen über Dependenzen in ganz Niederbayern. Einer unserer erfahrenen Schuldnerberater wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und in einem ersten, unmittelbar an Ihre Anfrage stattfindenden Erstgespräch Ratschläge geben, wie Sie die Krise effektiv anpacken können. Im Gegensatz zu den staatlichen, karitativen Einrichtungen der Schuldnerberatung wie der Diakonie oder der Caritas sowie den zahlreichen Schuldnerhilfevereinen bekommen Sie bei uns keine Sparvariante an Schuldenberatung. Vielmehr begleiten wir Sie mit Spezialisten durch das gesamte Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung und sind Ihr verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Dieses ist jedoch sicher: Am Ende werden Sie ein anderer Mensch ohne Schulden sein!
Lassen Sie sich von uns an der Hand nehmen, hinaus aus dem traurigen, düsteren Tunnel und starten durch, ins Freie, in die schöne Natur, in eine sorgenfreie und zufriedene zweite Hälfte Ihres Lebens.
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Persönliche und auf den individuellen Einzelfall zugeschnittene Beratung wird auch in München bei der Schuldnerberatung Bayernweit garantiert. Es ist nach aktueller Rechtsprechung nicht (mehr) zulässig, die Schuldner fernmündlich zu beraten oder Fragebögen zu übersenden. Das Gesetz wendet sich gegen die zahlreichen unseriösen Berater, die wie Pilze aus dem Boden schießen und teilweise viele hundert Kilometer entfernt vom Wohnsitz des Schuldners angesiedelt sind (lesen Sie hier Weiteres). Wird es bekannt, dass die Beratung nicht persönlich und in einem vier Augen Gespräch stattgefunden hat, so kann der Antrag nicht bei Gericht eingereicht werden (AG Düsseldorf 513 IK 233/14): Diese Rechtsprechung findet auf unserer Seite große Zustimmung, da diese gerade unsere Intention bestärkt, durch den persönlichen Kontakt Dienst am Nächsten zu erbringen.
Die Intention des Gesetzgebers ist auch nachvollziehbar. Nur in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen können sich aus der Situation heraus ergebende Fragen effektiv beantwortet werden. Ein Insolvenzantrag ist nicht einfach ein Formular, welches man am Bildschirm im Internet mit Hilfe eines 800 Kilometer entfernten „Insolvenzhelfers“ ausfüllen kann. Ein einziger Fehlgriff kann schwerwiegende Folgen haben, darüber sind sich leider die wenigsten bewusst.
Die Begriffe Schuldnerberatung und Insolvenzberatung werden oft synonym verwendet und können vom juristischen Laien nicht unterschieden werden. Schaut man genauer hin, gibt es wichtige Abgrenzungskriterien.
Bei der Schuldnerberatung geht es in erster Linie darum, zu lernen, wie man mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen leben kann, ohne latent Verbindlichkeiten zu begründen. Ein klassischer Schuldnerberater zeigt dementsprechend Wege auf, die bestehenden Fixkosten zu senken, weist auf die Möglichkeit des P-Kontos hin oder schließt mit gewissen Gläubigern Vergleiche, um die Schuldenlast zu kanalisieren. Es wird in diesen Fällen stets versucht, die Schuldenlast ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu verlieren. Karitative Beratungsstellen beschäftigen meistens Sozialpädagogen oder Psychologen als Schuldnerberater, da man diesen eine höhere Kompetenz im Umgang mit psychisch labilen Menschen zuspricht.
Die Insolvenzberatung befasst sich dagegen ausschließlich mit Fragen, die sich nach einem eröffneten Insolvenzverfahren ergeben. Der Insolvenzberater kommt also immer dann ins Spiel, wenn der Schuldnerberater nicht mehr weiter weiß und als einzige Lösung für eine Entschuldung nur noch das Insolvenzverfahren in Frage kommt.
Wir bieten sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung an. Auch wenn keiner unserer Berater ein Psychologiestudium absolviert hat, so haben wir doch in über 15-jähriger Erfahrung einer Vielzahl von Menschen geholfen und einen Großteil davon vor dem Insolvenzverfahren bewahrt. Die Zufriedenheit unserer Mandanten spiegelt dies wieder.