„Schulden machen“ ist heutzutage normal. Wohl die Wenigsten sind in der Lage, beim Kauf einer Immobilie diese in bar zu bezahlen. Auch im allgemeinen Geschäftsverkehr läuft heute vieles nur noch „auf Pump“. Und das ist keineswegs unnormal. Firmeninhaber und Unternehmer wissen die Vorteile des Leasings zu schätzen, man benötigt wenig Liquidität und hat sogar hohe Steuervorteile. Es ist bekannt, dass Schulden und Verbindlichkeiten oftmals eingegangen werden, obgleich dies gar nicht erforderlich wäre – alles nur, um Steuern zu sparen und um staatliche Zuschüsse abzugreifen.
Schulden und unbezahlte Forderungen können aber dann zum Problem werden, wenn sich diese mehr und mehr anhäufen und schließlich die Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Person oder Gesellschaft zur Folge haben. Hat sich das Schuldenkarussell nämlich einmal zu drehen begonnen, ist es nur noch mit größter Anstrengung und der kompetenten Hilfe eines Spezialisten möglich, dieses zum Stillstand zu bringen und wieder auszusteigen. Die Betroffenen leiden nicht selten an Schlafstörungen und Depressionen, was schließlich in völliger Resignation enden kann.
Die Gründe für das Ansteigen der Schulden sind vielfältig. Eine plötzliche Gesetzesänderung, die die Produktion der firmeneigenen Produkte verbietet bzw. hohe finanzielle Auflagen stellt, kann genauso den Wegfall der Zahlungsfähigkeit zur Folge haben wie der Verlust eines großen Auftraggebers. Auch privat kann sich die Schuldenschlinge schnell zuziehen, wenn die Ehe unerwartet geschieden wird und plötzlich ein Ehepartner alleine für die gesamte Darlehensrate aufkommen muss.
Egal welche Ursachen Ihre finanzielle Krise letztlich hat, eine Tatsache ist gewiss: Sie müssen unbedingt handeln. Resignieren ist das Schlimmste, was Sie in dieser festgefahrenen Situation jetzt tun können. Millionen anderen geht es genauso, die alle Angst vor der Insolvenz haben und ihre Probleme lieber in den eigenen vier Wänden lösen möchten. Die Hilfe eines professionellen Schuldnerberaters, Insolvenzberaters bzw. eines Fachanwalts für Insolvenzrecht ist jetzt unabdingbar!
Wenn eine der oben genannten Beschreibungen auf Sie zutrifft, sollten Sie unbedingt spätestens jetzt über unsere Rufnummer
Kontakt zu uns aufnehmen.
Die Schuldnerberatung Bayernweit ist die Bezeichnung für ein Team von Rechtsanwälten und Beratern, die sich alle schon seit rund 15 Jahren ausschließlich mit dem Insolvenzrecht und der Schuldnerberatung befassen. Der Gründer, Rechtsanwalt und Fachanwalt Timo Dirk Plessow, begann seine Tätigkeit im Jahr 2004 und widmete sich seit dem ersten Tag seiner Anwaltszulassung der Insolvenzordnung und der Schuldnerberatung. Der ursprünglich aus Baden-Württemberg stammende Anwalt begann seine Tätigkeit zunächst mit der Beratung von Gläubigern und Schuldnern. Im Jahr 2006 wurde er erstmals vom Amtsgericht Landshut zum Insolvenzverwalter ernannt. Mittlerweile bestellen ihn elf bayerische Insolvenzgerichte regelmäßig zum Insolvenzverwalter und Gutachter, unter anderem auch die Insolvenzgerichte Regensburg und Amberg. Das dabei erworbene Wissen gibt er gerne an seine Mandanten weiter.
Alle unsere Berater befassen sich schwerpunktmäßig mit der Unternehmenssanierung und dem Insolvenzrecht, so dass eine kompetente Wissensvermittlung gewährleistet werden kann. Wichtigstes Anliegen ist uns die persönliche Beratung, denn nur so können die umfangreichen Informationen verständlich übermittelt werden.
Finden Sie weitere Einzelheiten über Anwälte, Berater, Kooperationspartner und unser umfangreiches anwaltliches Tätigkeitsspektrum unter www.plessow-rechtsanwaelte.de und www.immobilienanwalt-bayern.de
Verkürzen Sie die Entschuldungsphase mit unserer Unterstützung von sechs Jahren auf höchstens ein halbes Jahr. Mithilfe einiger juristischer Tricks und einer durchdachten Argumentation gegenüber den Gläubigern ist dies oftmals möglich. Wenn nicht alle Gläubiger einem Entschuldungsvorschlag im laufenden Verfahren zustimmen, kommt der Insolvenzplan ins Spiel. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Ein Insolvenzverfahren kann in den meisten Fällen vermieden werden, wenn ein (außergerichtlicher) Schuldenbereinigungsplan erstellt wird, der sich an der Quote im Insolvenzverfahren orientiert und diese bestenfalls überbietet. Der Entwurf eines solchen Planes sollte aber wohl durchdacht sein und mithilfe eines Spezialisten erstellt werden. Von vorgefertigten Formularen, wie sie viele Self-Made-Schuldnerberater anbieten und die standardmäßig auf jeden Fall anwendbar wären, ist dringend abzuraten. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Erhalten und sanieren Sie Ihr Unternehmen ohne ein Insolvenzverfahren. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Zu unterscheiden ist das Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenzverfahren), in dessen Anwendungsbereich Angestellte, Arbeitslose, Rentner und ehemals Selbständige fallen. Das Regelinsolvenzverfahren gilt für aktuell selbständige und ehemals selbständige Unternehmer, die weniger als 19 Gläubiger haben. Das Nachlassinsolvenzverfahren kommt zum Zuge, wenn im Rahmen der Erbfolge Schulden vererbt werden, die das Aktivvermögen des Nachlasses übersteigen.
Für alle Verfahrensarten gelten grundsätzlich nahezu dieselben Vorschriften und nur der Fachmann kennt die Unterschiede.
Nach aktuellen Recht dauert das Insolvenzverfahren einer natürlichen Person schlimmstenfalls sechs, bestenfalls drei Jahre an. Ein nicht unerheblicher Zeitraum, in dem es immer wieder zu Fragestellungen und unerwarteten Problemen kommen kann. Lesen Sie, warum es sich lohnt, sich von uns im laufenden Insolvenzverfahren vertreten zu lassen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens muss nicht zur Folge haben, dass Ihr Eigenheim verkauft oder versteigert werden muss. Mit ein wenig insolvenzrechtlichem Know-how kann man den Banken auf einer Ebene begegnen und für alle Beteiligten ansehnliche Lösungen finden. Wegen der großen Nachfrage wurde eine separate Internetseite www.immobilienanwalt-bayern.de geschaffen, auf der Sie alles über diesen besonderen Schwerpunkt lesen können. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen, der entweder in unseren modernen Büroräumen in Regensburg oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Beratung unter vier Augen, so wie es die neue Rechtsprechung zu § 305 InsO auch verlangt. Die gängige Praxis vieler überörtlicher Konkurrenten machen wir uns gerade nicht zu eigen, die Onlineberatung über das Internet oder via Skype anbieten. Gerade in einer so komplexen Materie wie dem Insolvenzrecht können Zusammenhänge und Verfahrensabläufe unseres Erachtens nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Mit unserer Hilfe werden Sie schnell den Lebensmut wieder zurück erlangen. Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf und bereiten für Sie ein außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Insolvenzverfahren vor. In beiden Alternativen wird rasch der Druck von Ihnen weichen und der Alltag wird erträglicher. Einer unserer erfahrenen Berater wird Ihnen die Alternativen aufzeigen, wie Sie die bestehenden Schulden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verlieren und wie Sie Ihr Unternehmen trotz massiver Überschuldung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterführen können. Man spricht hier von einem sogenannten „Schuldenschnitt“.
Im Gegensatz zu staatlichen Schuldnerberatungsstellen sind wir ihr Ansprechpartner während des gesamten Insolvenzverfahrens und nicht nur im außergerichtlichen Verfahren. Staatliche Stellen bieten die außergerichtliche Beratung zwar umsonst an, der staatliche Auftrag aber endet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gerade im laufenden Verfahren aber gibt es erfahrungsgemäß die meisten Probleme.
Nichts ist schlimmer für den Auftraggeber, als wenn nach einer undurchschaubaren Gebührenordnung abgerechnet wird, die alle möglichen Zuschlagstatbestände kennt. Wir wollen für unsere Mandanten faire und zuverlässige Partner sein. Deswegen vereinbaren wir ausschließlich Festpreise, die, einmal vereinbart, nicht mehr einseitig geändert werden können. Sie wissen daher schon bei Unterzeichnung des Auftrags, welche Kosten auf Sie zukommen.
-
Wir bieten als spezialisierte Insolvenzkanzlei sowohl Schuldnerberatung als auch Insolvenzberatung an.
Die Schuldnerberatung befasst sich mit der Vermögens- und Einkommenssituation des Schuldners. Es wird versucht, nach einer gründlichen Analyse und der Erstellung eines Haushaltsplanes die monatlichen Ausgaben zu reduzieren, dass bestenfalls das vorhandene Einkommen ausreicht, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Es geht ebenso darum, unter psychologischen Aspekten Ihr Kauf- bzw. Konsumverhalten zu durchleuchten und dieses wenn irgend möglich einzuschränken. Im Idealfall kann schon so die Liquidität wieder vergrößert werden, so dass kein Insolvenzverfahren beantragt werden muss. Das P-Konto und dessen komplexe Regelungen sowie die P-Konto Bescheinigung sind ebenfalls Teil der Schuldnerberatung.
Die Insolvenzberatung dagegen befasst sich ausschließlich mit Themen, die relevant werden, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wird. Hier geht es um die Rechte und Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren, der Umgang mit gewissen Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind etc. Auch werden Möglichkeiten erörtert, wie man ein bereits eröffnetes Insolvenzverfahren vorzeitig wieder beenden kann (mittels Insolvenzplan oder einer einfachen Einigung im laufenden Insolvenzverfahren).
In Regensburg finden Sie uns zentral gelegen im Businesspark Regensburg. Das Büro ist sowohl mit dem Auto also auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Parkplätze finden Sie in ausreichender Stückzahl direkt vor dem Gebäude.
Von der Autobahn A 93 von Richtung München kommend fahren Sie Richtung Regensburg. Sie fahren geradeaus Richtung Amberg/Hof/Weiden, vorbei am Autobahnkreuz Regensburg weiter auf der A 93. An der Ausfahrt Regensburg-Pfaffenstein verlassen Sie die Autobahn und fahren auf die Frankenstraße. Dort folgen Sie einfach der Beschilderung Richtung Businesscenter Regensburg. Dort sind es dann nur noch wenige Meter bis zum Ziel.
Aus der Gegenrichtung, von Amberg kommend nehmen Sie ebenso die Ausfahrt Regensburg-Pfaffenstein und folgen der Beschilderung.
In Amberg verfügen wir über keine Räumlichkeiten, in denen Termine abgehalten werden können. Allerdings erreichen Sie in rund 40 Minuten unser Regensburger Büro von Amberg aus. Dies ist keine Weltreise und sollte Ihnen eine kompetente persönliche Beratung vom Fachmann wert sein. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, was mit keinen Mehrkosten für Sie verbunden ist.