Unter dem Insolvenzverfahren versteht man das gerichtliche Verfahren, an dessen Ende bei Beachtung gewisser Regeln für natürliche Personen die Schuldenfreiheit steht. Es dauert im Regelfall sechs Jahre lang, lässt sich aber unter gewissen Voraussetzungen auf fünf bzw. sogar auf drei Jahre verkürzen. Das Verfahren bietet eine Vielzahl von Vorteilen, so sind zum Beispiel weder Kontopfändungen noch Besuche von Gerichtsvollziehern erlaubt.
Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sollte der Schuldner während der Dauer des Verfahrens stets im Kontakt zum Insolvenzverwalter stehen und sich an die vom Gesetz vorgegebenen Pflichten halten. So muss er zum Beispiel dem Gericht und dem Verwalter immer den aktuellen Wohnsitz bekanntgeben, darf keine Erbschaft annehmen und muss sich stets und ausreichend um Arbeit bemühen. Beauftragen Sie uns, sind wir als Ihre Schuldnerberatung bei der Erfüllung/Einhaltung Ihrer insolvenzspezifischen Pflichten selbstverständlich behilflich.
Das Insolvenzverfahren ist in aller Regel ein schriftliches Verfahren, bis auf seltene Ausnahmefälle kommt es weder zu einer Gerichtsverhandlung noch zu einer mündlichen Gläubigerversammlung. Trotzdem bestehen im laufenden Verfahren immer wieder Fallstricke für den Schuldner, auch vertritt der Insolvenzverwalter nicht selten andere Ansichten und es kommt zu Streitigkeiten. Häufige Beispiele sind der Geschäftswagen des Schuldners, der Streit über die pfändbaren Einkommensteile oder nicht bestehende Unterhaltsverpflichtungen, aber auch Immobilien sind oft der Anlass, warum der Insolvenzverwalter die „Schrauben andreht“ und das Verhältnis zum Schuldner sich immer mehr anspannt. Beurteilt der Insolvenzverwalter eine Sache anders oder sieht einen Pflichtenverstoß des Schuldners - anders als der Schuldner - als gegeben, sind die vorzeitige Beendigung der Insolvenz und entsprechende Sanktionen vorprogrammiert. Auch hier müssen Sie dringend zur Prüfung und zur eigenen Verteidigung erfahrene und seriöse Schuldnerberater einsetzen.
Damit dieses Horrorszenario nicht eintritt, vertritt Sie die Schuldnerberatung Bayernweit während der gesamten sechs bzw. fünf Jahre im Insolvenzverfahren und steht Ihnen mit Rat und Tat jederzeit zur Seite. Wir sind auch am Wochenende erreichbar und garantieren Ihnen auch in unvorhergesehenen Notfällen sofortige Hilfe. Wir verhandeln mit dem Insolvenzverwalter auf gleicher Ebene und versuchen das Beste für unsere Mandanten zu erreichen. Wir erstellen für Sie auf Anfrage einen Insolvenzplan und sorgen dafür, dass Sie möglicherweise schon nach fünf Monaten schuldenfrei sind.
Sprechen Sie uns als Ihre Schuldnerberatung Bayernweit im ersten Beratungstermin oder auch später vor der Stellung des Insolvenzantrages auf diese Möglichkeit der besonderen Hilfe an.