Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist immer die Ultima Ratio. Zuvor sollte man versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern und der Hilfe eines erfahrenen Schuldnerberaters zu erzielen.
Wenn Sie angestellt, arbeitslos oder ehemals selbständig sind und weniger als zwanzig Gläubiger haben, müssen Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, um in den Genuss der Entschuldung zu kommen. Bei dieser Verfahrensart schreibt der Gesetzgeber zwingend ein außergerichtliches Einigungsverfahren vor. Es müssen also alle beteiligten Gläubiger angeschrieben werden und gemeinsam mit allen muss ernsthaft eine Möglichkeit erörtert werden, wie man ohne Insolvenzverfahren dem Planersteller einen Schulderlass gewähren kann. Diesen Plan muss der Schuldner selbst erstellen, wozu er regelmäßig nicht in der Lage ist, da hier insbesondere Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts, des Strafrechts aber vor allem des Insolvenzrechts vorhanden sein müssen, wenn ein Verhandlungserfolg erzielt werden soll. Denn der Schuldenbereinigungsplan hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn er sich an die Regelungen des Insolvenzverfahrens anlehnt, ähnliche Abwicklungsmodalitäten in Aussicht stellt und den Gläubigern Vorteile zum Insolvenzverfahren durch entsprechende Erklärungen plausibel aufzeigt. Die Praxis zeigt, dass von vielen Routineberatern häufig Standardschreiben versendet werden, die in keinem Zusammenhang zum konkreten Fall stehen und die von vornherein keine Chance auf eine Annahme durch die Gläubigergesamtheit haben. Sie sollten also unbedingt eine Schuldnerberatung konsultieren, die sich in den oben genannten Rechtsgebieten auskennt, sich regelmäßig fortbildet und vor allem seriös arbeitet.
Mit unserer Schuldnerberatung haben Sie die richtigen Partner auf Ihrer Seite. Selbst als Insolvenzverwalter bestellt, weiß Rechtsanwalt Timo Plessow, welche Regelungen im Schuldenbereinigungsplan aufzunehmen sind und welche Quote angeboten werden muss, damit die Chance eines Zustandekommens besteht. Mit ein paar juristischen Tricks, der Kenntnis der neusten Rechtsprechung und nicht zuletzt auch mit ein wenig Engagement gelingt es in sehr vielen Fällen, bereits im außergerichtlichen Stadium eine Einigung mit allen herzustellen, so dass ein Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden muss.
Die Schuldnerberatung Bayernweit erörtert mit Ihnen zunächst Ihre aktuelle Situation, sodann informieren wir Sie über alle in Frage kommenden Möglichkeiten einer Entschuldung ohne Insolvenz. Während der Planverhandlungen kämpfen wir engagiert für Ihre Interessen und führen für Sie im Bedarfsfall ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durch. Erst wenn ein solches Sanierungsverfahren scheitert, leiten wir für Sie das gerichtliche Insolvenzverfahren ein und begleiten Sie durch die Zeit der Wohlverhaltensperiode.
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